Die Rechtsantragsstelle ist eine besondere Abteilung des Arbeitsgerichts erster Instanz, die für die Entgegennahme von Erklärungen und Anträgen künftiger Parteien bei der Einleitung von Verfahren vor dem Arbeitsgericht zuständig ist.
Die Parteien können bei der Rechtsantragstelle Klagen erheben, Beschlüsse beantragen und die Anträge nebst Begründung zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle geben. Der Urkundensbeamte der Geschäftstelle stellt dabei die Einhaltung der Form der Anträge und Fristen sicher und unterstützt bei der Formulierung der Begründungen. Den weiteren Schriftverkehr im arbeitsgerichtlichen Verfahren müssen die Parteien jedoch selbst führen.
Die Rechtsantragstellen bei den Arbeitsgerichten sind meistens nur vormittags geöffnet. Sie können diese telefonisch erfragen und sogar Termine vereinbaren. Die Öffnungszeiten der Rechtsantragstellen bei Ihrem Arbeitsgericht, die Telefonnummern sowie Adressdaten finden Sie auf Arbeitsgericht.de.
Michael W. Felser Rechtsanwalt |